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   OLG Frankfurt, 11.09.1978 - 18 U 87/78   

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https://dejure.org/1978,2566
OLG Frankfurt, 11.09.1978 - 18 U 87/78 (https://dejure.org/1978,2566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.1978 - 18 U 87/78 (https://dejure.org/1978,2566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 1978 - 18 U 87/78 (https://dejure.org/1978,2566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Reparaturvertrag; Erfüllungsort; Ort der Werkstatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 29

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 87
  • DB 1978, 2217
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Krefeld, 19.08.2013 - 12 O 126/12

    AG bringt die Werkstücke zum AN: Wo ist der Erfüllungsort?

    Bei Kraftfahrzeugreparaturen wird der gemeinsame Erfüllungsort mit der Abnahmeverpflichtung der Reparatur am Ort der Werkstatt und dem Werkunternehmerpfandrecht des Unternehmers, der das reparierte Fahrzeug üblicherweise nur gegen Barzahlung herauszugeben habe und auch überlicherweise nur gegen Barzahlung herausgebe, begründet (vgl. dazu nur OLG Düsseldorf in MDR 1976, 496; OLG Frankfurt in DB 1978, 2217).
  • LG Aachen, 26.01.2012 - 12 O 348/11

    Anspruch auf Ersatz der Kosten der Ersatzbeschaffung wegen eines auf fehlerhafte

    Betrifft die Streitigkeit - wie vorliegend - einen KfZ-Reparaturvertrag, der als Werkvertrag anzusehen ist, ist Erfüllungsort der Werkleistung der Ort der Reparaturvornahme, d.h. Sitz der Werkstatt (Heinrich in: Musielak, Kommentar zur ZPO, 8. Aufl. 2011, § 29 Rdnr. 36; Vollkommer in Zöller, Kommentar zur ZPO, 29. Aufl. 2012, § 29 Rdnr. 25 "Werkvertrag"; vgl. auch OLG Düsseldorf, MDR 1976, 496; OLG Frankfurt, DB 1978, 2217; KG, KGRBerlin 2005, 57; OLG München, DAR 2006, 28; OLG Schleswig, NJW-RR 2010, 1111).
  • KG, 09.09.2003 - 2 AR 37/03

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Unverbindlichkeit eines

    Zum Anderen ist nach einhellig vertretener Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung (vgl Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 269 Rnr. 14; OLG Düsseldorf, MDR 1976, 496; OLG Frankfurt, DB 1978, 2217) bei einem Auftrag zur Kfz-Reparatur regelmäßig der Ort der Werkstatt als gemeinsamer Erfüllungsort im Sinne von § 269 Abs. 1 BGB anzusehen.
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